Windereignisse und ihre Auswirkungen werden kritischer als früher betrachtet. Die neue Windlastnorm enthält eine Windzonenkarte, in der Deutschland in 4 Windzonen unterteilt wird.
Für nicht schwingungsanfällige Bauwerke bis 25 m Höhe (auf den Nordseeinseln nur bis 10 m Höhe), darf ähnlich wie früher, ein konstanter Ansatz für den Geschwindigkeitsdruck nach Tabelle angesetzt werden.
Durch die Anpassung an die realen klimatischen Verhältnisse kann der Geschwindigkeitsdruck in der Mitte und im Süden Deutschlands (Windzone 1) verringert werden.
In großen Teilen Norddeutschlands (Windzone 2) verändert sich der anzusetzende Geschwindigkeitsdruck nur geringfügig.
Über See und in küstennahen Gebieten ist naturgemäß mit extremen Windereignissen zu rechnen. Erst in Teilen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (Windzone 3) ist eine deutliche Erhöhung anzusetzen.
Für das Festland betrachtet, sind jetzt entlang der Nordseeküste und an Abschnitten der Ostseeküste (Windzone 4) erheblich höhere Windlastannahmen zu treffen.
Die bisherigen Angaben in Versetzanleitungen und Technischen Unterlagen von Schornsteinen, die sich noch auf die alte Windlastnorm DIN 1055-4:1986-08 beziehen, sind überholt und nicht mehr im Einklang mit der aktuellen Normung. Sie erkennen dies im Zweifelsfall an den charakteristischen alten Unterteilungen der Höhe über Gelände: "0 bis 8 m" bzw "> 8 bis 20 m".
Die maximalen Höhen von unbewehrten ERUTEC® Systemabgasanlagen über der höchsten seitlichen Abstützung können Sie unserer neuen typengeprüften Statik entnehmen, die den derzeitigen anerkannten Regeln der Technik entspricht.
» Hinweis zum Status der Typenprüfung
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